12 . 11 . 2024

Mietverwaltung

Durch immer komplizierter werdende Rechtssprechung im Mietbereich, sowie die hohen Anforderungen, die Mieter heute an Wohnungen und gewerbliche Objekte stellen, werden die Aufgaben für eine optimale Betreuung immer umfangreicher.

Im Gegensatz zur Verwaltung des Wohnungseigentums, bei der sich die Aufgaben des Verwalters aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergeben, werden die Aufgaben bei der Mietverwaltung per Auftrag festgelegt. Damit die Liegenschaft im vollem Umfang und zur Zufriedenheit unserer Kunden verwaltet wird, können Sie den Leistungsumfang der Mietverwaltung mit uns individuell vertraglich vereinbaren.

Unsere Leistungen sind unter anderem:

  • Vertragsgestaltung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnung
  • Überprüfung und Durchführung möglicher Mieterhöhungen
  • Überwachung des Mieteingangs
  • Führung und Anlage der Mietkaution
  • Ermittlung, Überwachung und Abrechnen der Heiz- und Nebenkosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotenzialen bei den Nebenkosten
  • Korrespondenz mit Mietern, Behörden, Handwerkern etc.
  • Überprüfung, Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Objekt (nach Wunsch) im Einvernehmen mit dem Eigentümer
  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Vorbereitung und Veranlassung notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Vorschlagen und Beauftragen von Handwerksfirmen zur Ausführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach Abstimmung mit den Eigentümern


Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot!